Gemein­nützigkeit

Mit der Verfügung vom 8. Januar 2008 anerkennt die Steuerverwaltung des Kantons Solothurns die Gemeinnützigkeit des Vereins Poma Culta. Damit ist der Verein steuerbefreit. Zuwendungen können von den Spendern steuerlich abgesetzt werden. Soweit uns bekannt ist, wird diese Steuerbefreiung von den andern Kantonen ebenfalls anerkannt.

Verfügung hier herunterladen als PDF.